Peter Malereibetrieb
 

Der Energieausweis

Transparenter Energieverbrauch von Häusern und Wohnungen für Eigentümer, Käufer und Mieter

Den größten Anteil an den Wohnnebenkosten machen in Privathaushalten die Heizkosten für die Raumheizung und die Warmwasserbereitung aus. Und dennoch ist der Energieverbrauch eines Hauses, anders als z.B. bei vielen Haushaltsgeräten, eine unbekannte Größe. Der Energieausweis soll das ändern. Mit seiner Hilfe sollen Gebäude künftig energetisch miteinander verglichen werden können.

Wer braucht ihn?

Wann wird er Pflicht?

Für Neubauten ist der Energieausweis bereits seit 2002 verpflichtend. Ab dem 01. Juli 2008 wird er nun auch schrittweise für Wohngebäude im Bestand Pflicht.
01. Juli 2008: Energieausweispflicht ist für Wohngebäude mit Baujahr 1965 oder früher
01. Juli 2009: Energieausweispflicht ist für Wohngebäude nach Baujahr 1965

Inhalt des Energieausweises

Der Gebäude-Energieausweis zeigt an, wie gut die Wärme dämmenden Eigenschaften der Außenhülle und die Qualität der Heizungsanlage sind. Dabei werden alle relevanten Details wie Fenster, Außenwände, Dach, Sohle, Geschossdecken und Heizungsanlage berücksichtigt. Wie hoch der zu erwartende Energieverbrauch sein wird, hängt natürlich auch vom Nutzerverhalten ab. Trotzdem ist die energetische Qualität eines Gebäudes für Käufer oder Mieter eine sehr wichtige Information, die den Kauf- bzw. Mietentscheid stark beeinflussen wird. Zudem sollen Eigentümer von Immobilien zukünftig noch stärker darauf achten, dass ihre Gebäude energetisch dem neuesten Stand der Bau- und Haustechnik entsprechen. Nur so wird er den Wert seiner Immobilie steigern bzw. erhalten können!

Liegt in Bezug auf die Energieeffizienz alles im "grünen Bereich" oder zeigt der Energieausweis die "rote Karte"? Solche und ähnliche Fragen werden sich Hausbesitzer wie auch Mieter bald vor Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrages stellen!

So sieht der Energieausweis aus

Energieausweis Energieausweis
Energieausweis Wohngebäude (Quelle: DENA) Energieausweis Nichtwohngebäude (Quelle: DENA)

Zwei Arten von Ausweisen

Es gibt zwei Arten von zugelassenen Energieausweisen:

Bedarfsausweis

Der bedarfsbasierte Energieausweis beruht auf einer umfassenden technischen Analyse des Gebäudes. Auf Basis dieser Daten werden Energiekennwerte ermittelt, welche die energetische Güteklasse des Hauses dokumentieren. Mit Hilfe eines speziellen Labels wird das untersuchte Gebäude mit verschiedenen Gebäudestandards verglichen. Die Spanne reicht von Passivhäusern (sehr niedriger Energieverbrauch) bis zu Gebäuden, die keinerlei baulichen Wärmeschutz und eine veraltete Heizungsanlage besitzen (sehr hoher Energieverbrauch).

Der Bedarfsausweis ist Pflicht für:

Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis wird auf Basis des Energieverbrauchs eines Gebäudes für Heizung und Warmwasser der letzten drei Jahre erstellt. Hierbei erfolgt eine Witterungs- und Klimabereinigung. Außerdem werden längere Leerstände in der Berechnung berücksichtigt.

Die DENA (Deutsche Energie-Agentur) empfiehlt stets den Bedarfsausweis, da er eine vom Nutzerverhalten unabhängige Bewertung der energetischen Eigenschaften eines Gebäudes ermöglicht.

Wünschen Sie weitere Informationen zum Thema? Wir beraten Sie gern individuell!

Quellen: EnergieAgentur NRW / DENA (Deutsche Energie-Agentur)