Peter Malereibetrieb
 

neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2009)

Welche Änderungen bringt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2009)?
Die KfW-Bank hat ihre Förderung jetzt mit den Programmen „Energieeffizient Bauen“ und „Energieeffizient Sanieren“ neu geordnet. Damit unterstützt der Staat auch weiterhin das Bauen mit hohen Dämmstandards. Im Herbst 2009 ist die „EnEV 2009“ in Kraft getreten. Ihre Grenzwerte für den Energiebedarf liegen durchschnittlich 30 Prozent unter den bisherigen.

Generell gilt: Je höher die Energieeffizienz des Gebäudes, desto attraktiver die Förderung. Durch die neue Struktur der Programme wird die Förderung verbraucherfreundlicher und erweitert das Anwendungsfeld. So kann jetzt auch beispielsweise die qualifizierte Baubegleitung durch Sachverständige direkt bezuschusst und mit anderen Kredit- oder Zuschussverfahren kombiniert werden. Die Förderrichtlinien des CO2-Gebäudesanierungsprogramms bleiben erhalten.

Zudem ist im Herbst 2009 die EnEV 2009 in Kraft getreten. Ihre wichtigsten neuen Anforderungen:
Die Wärmedämmung der Gebäudehülle von Neubauten muss durchschnittlich 15 Prozent mehr leisten als nach der alten EnEV gefordert wurde. Eine Sanierung muss den Energiebedarf um mindestens 30 Prozent senken, der Dämmstandard der Gebäudehülle muss um mindestens 15 Prozent steigen. Ab 2010 müssen begehbare Geschossdecken gedämmt werden, wenn das Dach darüber ungedämmt ist.

Für Nachtspeicherheizungen kommt ab 2020 das Aus. Verstöße und die Angabe falscher Gebäudedaten im Energieausweis werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.